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Neuigkeiten zur GAP Reform

Am 30.07.2014 wurde ein weiteres Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) vom Bundeskabinett verabschiedet.

Mit dem Gesetz sollen die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und zu den Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (“Cross-Compliance”) umgesetzt werden. Durch die Cross-Compliance wird sichergestellt, dass  Landwirte die EU-Förderung nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie strenge Anforderungen an den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz einhalten. Dazu soll das bisherige Direktzahlungen-Verpflichtungs-gesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. Des Weiteren sollen datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direkt-zahlungen konkretisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Datenströme zwischen Landwirten, Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden.  Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Die Länderkammer muss dem geplanten Vorhaben zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Das Bundeskabinett hat noch weitere Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen: Im Agrarstatistikgesetzes sollen Vorschriften über die Statistik pflanzlicher Erzeugung sowie die Agrarstrukturerhebung an neue Rahmenbedingungen im EU-Recht angepasst werden. Außerdem sollen Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts aktualisiert und entbürokratisiert werden.