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Mündliche Hofübergabe möglich
Das OLG Karlsruhe hat einen mündlichen Hofübergabevertrag akzeptiert. In seinem Urteil vom 23.10.2014 (AUR 2015,55 ff) hat es auf spektakuläre Art und Weise die fehlende notarielle Beurkundung für irrelevant erklärt. Bei einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb könne nach Treu und Glauben ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag zustande kommen, wenn der Vater dem Sohn eine spätere Hofübergabe verspreche und dieser im Vertrauen auf das Versprechen des Vaters viele Jahre ohne Entgelt auf dem Hof mitarbeite. Der aus dem Vorvertrag folgende Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages werde fällig, wenn der Vater zu einer Bewirtschaftung des Hofes nicht mehr in der Lagesei, oder die Bewirtschaftung selbst aufgegeben habe. Der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages ist nach Treu und Glauben zu bestimmen. Die Höhe der Gegenleistungen, die der Hofnachfolger zu erbringen hat (Altenteils-Leistungen und Gleichstellungsgelder), werde maßgeblich von der Einschätzung der zukünftigen Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes bestimmt.
Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, stellt es erhebliche Anforderungen an die Beraterpraxis. Bislang wurde in derartigen Konstellationen mit „enttäuschter Vergütungserwartung“ argumentiert und der (ehemals) designierte Hofnachfolger über Gehaltsnachzahlungen entschädigt. Bevor dieser Weg künftig gangbar wird, muss nun wohl stets über einen /wirksamen?) mündlichen Übergabevertrag nachgedacht werden.